Meinolf Wiegand
- Rentenberater -
Unfallversicherung | GUV
Unfallversicherungsschutz für Ehrenamtliche in der Flüchtlingshilfe
Wer für Hilfeleistungs- oder Wohlfahrtsorganisationen ehrenamtlich tätig ist, zählt zu den Versicherten der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). Ehrenamtliche Hilfe als Kirchenmitglied in Kirchengemeinden ist bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) versichert.
BSG: Kein Versicherungsschutz bei Unterbrechung des Arbeitsweges
Um die Fahrbahn auf Glatteis zu testen, trat ein Arbeitnehmer vor der Fahrt zur Arbeit kurz auf die öffentliche Straße. Er stürzte und verletzte sich. Das Bundessozialgericht entschied, dass es sich nicht um einen versicherten Arbeitsunfall handelt.
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| BSG Urteil vom 23.01.2018 | B 2 U 3/16 R
Unfallversicherungsschutz abhängig vom Pflegebedarf
Menschen, die sich unentgeltlich um eine
pflegebedürftige Person kümmern, sind in vielen Fällen gesetzlich
unfallversichert. Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz, das zum 1. Januar 2017
in Kraft getreten ist, hat der Gesetzgeber den Begriff der Pflegebedürftigkeit
erweitert. Geistige und seelische Beeinträchtigungen werden künftig bei der
Begutachtung gleichberechtigt berücksichtigt. Durch das neue Gesetz haben sich
auch die Bedingungen für den Versicherungsschutz der Pflegepersonen teilweise
verändert.
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Menschen, die sich ehrenamtlich in der Flüchtlingshilfe engagieren, sind gesetzlich unfallversichert. Voraussetzung ist allerdings, dass ihre Mithilfe über die Kommune oder einen Wohlfahrtsverband organisiert ist. Das heißt, dass die Einsätze und die Aufgaben der Helfer von den Kommunen festgelegt werden. "Rein privates Engagement hingegen ist nicht versichert", sagt Sabine Longerich von der Unfallkasse Hessen.