Rentenberater                      kompetent - neutral - unabhängig

Meinolf Wiegand - Krankenkassenbetriebswirt -

 

 

KrankenversicherungPflegeversicherungUnfallversicherungVertragsarztrecht                                                            DatenschutzImpressum


 

Beratung und Vertretung in den Bereichen

Als registrierter Rentenberater arbeite ich in eigener Kanzlei und für den unabhängigen Pflegesachverständigen (BAK) Norbert Kinzel (Beratungsunternehmen im Gesundheitswesen). Meine Tätigkeit ist mit der von Steuerberatern und Rechtsanwälten vergleichbar ist. Da heißt, dass die Tätigkeit der Rentenberater kostenpflichtig ist.

Rentenberater rechnen ihre Kosten grundsätzlich – wie auch die Rechtsanwälte – nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Alternativ kann auch eine Honorarvereinbarung abgeschlossen werden, welche eine Abrechnung außerhalb des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes zulässt.

Versicherte, die die Dienstleistungen eines Rentenberaters in Anspruch nehmen wollen, sollten sich im Vorfeld über die entstehenden Kosten informieren.

Rechtsberatungs- und Prozeßkosten, an "Rentenberater" gezahlte Honorare, die insbesondere im Zusammenhang mit Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung stehen, sind grundsätzlich als Werbungskosten anzuerkennen (Quelle: BMF-Schreiben vom 16.10.1997 - IV B 5 S 2255 286/97 II -).

Informationen:

Sozialversicherung | SV

Bundesteilhabegesetz

16.12.2016 | Der Bundesrat hat in seiner 952. Sitzung das Bundesteilhabegesetz beschlossen. Mit der Reform wird die Eingliederungshilfe in den kommenden Jahren in das Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) überführt und soll so dem Recht auf Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen mehr Geltung verschaffen.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales beantwortet auf seiner Internetseite häufig gestellte Fragen zum neuen Bundesteilhabegesetz.

Bundesgesetzblatt


SCENIHR – Sicherheit von Zahnamalgam und seinen Alternativen

09.12.2016 | Auf Ersuchen der Europäischen Kommission hat der unabhängige wissenschaftliche Ausschuss „Neu auftretende und neu identifizierte Gesundheitsrisiken“ (SCENIHR) vor Kurzem eine aktualisierte Stellungnahme zu Zahnamalgam veröffentlicht: „The safety of dental amalgam and alternative dental restoration materials for patients and users“.

Zahnamalgam ist die „silberne“ Füllung aus einer Legierung verschiedener Metalle, darunter elementares Quecksilber, zu dem es Bedenken hinsichtlich der gesundheitsschädigenden Auswirkungen seiner Verdampfung gibt.

Diese Bedenken konnten durch aktuelle wissenschaftliche Studien nicht erhärtet werden. Nach Prüfung der vorliegenden wissenschaftlichen Ergebnisse zog der SCENIHR den Schluss, dass weder Zahnamalgam, noch alternative Materialien bei normalem Gebrauch in der breiten Bevölkerung keine Gesundheitsschäden hervorrufen.

Alternative Zahnfüllungen sind eine gute Wahl für neue Füllungen.. Es ist jedoch nicht ratsam, Zahnamalgam durch Alternativen zu ersetzen, wenn der Patient keine allergischen Reaktionen zeigt: Wird Zahnamalgam entnommen, ist der Patient höheren Dosen von Quecksilberdämpfen ausgesetzt als wenn die Füllung im Zahn bleibt.  

Bei der Wahl des Materials sollten Patienten und Zahnärzte verschiedene Faktoren berücksichtigen, z. B. ob die Füllungen für Milchzähne oder permanente Zähne gedacht sind, welcher Zahn behandelt wird, und ob der Patient oder die Patientin gegen Quecksilber oder andere Bestandteile des Füllstoffs allergisch ist.   Für Schwangere gilt wie bei jeder medizinischen oder pharmazeutischen Behandlung beim Einbringen jeglichen Zahnfüllstoffs besondere Vorsicht.

QUELLE: http://ec.europa.eu/health/newsletter/156/focus_newsletter_de.htm