Rentenberater                      kompetent - neutral - unabhängig

Meinolf Wiegand - Krankenkassenbetriebswirt -

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Beratung und Vertretung in den Bereichen

Als registrierter Rentenberater arbeite ich in eigener Kanzlei und für Norbert Kinzel (Beratungsunternehmen im Gesundheitswesen) Dortmund. Meine Tätigkeit ist mit der von Steuerberatern und Rechtsanwälten vergleichbar und somit grundsätzlich kostenpflichtig ist.

Rentenberater rechnen ihre Kosten – wie auch die Rechtsanwälte – nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Alternativ kann auch eine Honorarvereinbarung abgeschlossen werden, welche eine Abrechnung außerhalb des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes zulässt.

Versicherte, die die Dienstleistungen eines Rentenberaters in Anspruch nehmen wollen, sollten sich im Vorfeld über die entstehenden Kosten informieren.

Rechtsberatungs- und Prozeßkosten, an "Rentenberater" gezahlte Honorare, die insbesondere im Zusammenhang mit Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung stehen, sind grundsätzlich als Werbungskosten anzuerkennen (Quelle: BMF-Schreiben vom 16.10.1997 - IV B 5 S 2255 286/97 II -).

Bundesteilhabegesetz

in seiner 952. Sitzung das Bundesteilhabegesetz beschlossen. Mit der Reform wird die Eingliederungshilfe in den kommenden Jahren in das Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) überführt und soll so dem Recht auf Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen mehr Geltung verschaffen.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales beantwortet auf seiner Internetseite häufig gestellte Fragen zum neuen Bundesteilhabegesetz.



QUELLE: http://ec.europa.eu/health/newsletter/156/focus_newsletter_de.htm