Rentenberater rechnen ihre Kosten – wie
auch die Rechtsanwälte – nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab.
Alternativ kann auch eine Honorarvereinbarung abgeschlossen werden, welche eine
Abrechnung außerhalb des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes zulässt.
Versicherte, die die Dienstleistungen eines
Rentenberaters in Anspruch nehmen wollen, sollten sich im Vorfeld über die
entstehenden Kosten informieren.
Rechtsberatungs- und Prozeßkosten, an "Rentenberater"
gezahlte Honorare, die insbesondere im Zusammenhang mit Ansprüchen aus der
gesetzlichen Rentenversicherung stehen, sind grundsätzlich als Werbungskosten
anzuerkennen (Quelle:
BMF-Schreiben vom 16.10.1997 - IV B 5 S 2255 286/97 II -).
09.12.2016 | Auf Ersuchen der Europäischen Kommission hat der unabhängige wissenschaftliche Ausschuss „Neu auftretende
und neu identifizierte Gesundheitsrisiken“ (SCENIHR) vor Kurzem eine aktualisierte Stellungnahme zu Zahnamalgam veröffentlicht: „The safety of
dental amalgam and alternative dental restoration materials for patients and users“.
Zahnamalgam ist die „silberne“ Füllung aus einer Legierung verschiedener Metalle, darunter elementares Quecksilber, zu dem es
Bedenken hinsichtlich der gesundheitsschädigenden Auswirkungen seiner Verdampfung gibt.
Diese Bedenken konnten durch aktuelle wissenschaftliche Studien nicht erhärtet werden. Nach Prüfung der
vorliegenden wissenschaftlichen Ergebnisse zog der SCENIHR den Schluss, dass weder Zahnamalgam, noch alternative Materialien bei normalem Gebrauch in der
breiten Bevölkerung keine Gesundheitsschäden hervorrufen.
Alternative Zahnfüllungen sind eine gute Wahl für neue Füllungen.. Es ist jedoch nicht ratsam, Zahnamalgam durch Alternativen
zu ersetzen, wenn der Patient keine allergischen Reaktionen zeigt: Wird Zahnamalgam entnommen, ist der Patient höheren Dosen von Quecksilberdämpfen
ausgesetzt als wenn die Füllung im Zahn bleibt.
Bei der Wahl des Materials sollten Patienten und Zahnärzte verschiedene Faktoren berücksichtigen, z. B. ob die Füllungen für
Milchzähne oder permanente Zähne gedacht sind, welcher Zahn behandelt wird, und ob der Patient oder die Patientin gegen Quecksilber oder andere
Bestandteile des Füllstoffs allergisch ist. Für Schwangere gilt wie bei jeder medizinischen oder pharmazeutischen Behandlung beim Einbringen
jeglichen Zahnfüllstoffs besondere Vorsicht.
QUELLE:
http://ec.europa.eu/health/newsletter/156/focus_newsletter_de.htm